AGB (Impresum)
Vor dem zustande kommen der Vereinbarungen, müssen Sie folgendes beachten:
- Unsere Shows und sonstige Darbietungen bzw. Aktionen, sind ausschließlich für Veranstalter von: Diskotheken, Messen, Festplatz-Aktions-Betreiber, Firmen, Model-Agenturen so wie andere Promotion Agenturen der seriösen art und zu Privatgesellschaftlichen Anlässen wie z.b., Geburtstag/Jubiläum, Junggesellen- bzw. Pensionsabschiede und dergleichen.
- Anfragen von B o r d e l l e n, Table Dance Clubs, Sauna-Clubs mit B o r d e l l-Niveau u.ä. F K K-B o r d e l l e n, Rotlicht-Nachtclubs so wie zu E s c o r t oder anderen ähnlichen Einrichtungen, mit nur s ex u e l l e n Absichten oder mit deren Bezug, werden nicht bearbeitet. Bitte unterlassen Sie auch jegliche "WARUM"-Anfagen. Sollte es sich im nachhinein rausstellen, dass ein wie o.g. Betrieb einen Auftrag erteilt bzw. eine Auftragsbestätigung erhalten hat und sich somit über unsere AGB stellt, wird die Veranstaltung / Darbietung, ohne weitere Begründung, nicht Durchgeführt und in jedem Fall muss die Gage bezahlt werden.
- Die ausgehandelten Gagen sind direkt vor der Darbietung in Bar und € zu bezahlen (keine Schecks).
- Unter Vorbehalt wird eine Begleitperson Anwesend sein
- Getränke und Essen (Catering) sind pro Person bis 20.-€ frei.
- Ein gesicherter Parkplatz, muss gewährleistet sein
- Bei Kündigung der schriftlich oder mündlich bindenden Vereinbarung, ist eine, Ausfall-Gage wie folgt zu entrichten: Bis 14 Tage vor dem Engagement, 50% der vereinbarten Engagement-Vergütung. Bis 3 Tage vor dem Engagement, 75% der vereinbarten Engagement-Vergütung. Sollte der Akteur vor Ort vom Ausfall unterrichtet werden ist die Gesamt-Gage zu bezahlen, ohne Abzüge, sofort in Bar und ohne irgendwelche "HANDEL" versuche.
- Sollten o.g. Vergütungen nicht bezahlt werden, behalten wir uns vor wegen "Einmischung in den laufenden Betrieb" ermitteln zu lassen und ggf Strafantrag zu stellen. Sollte ein nicht genauer oder Absichtlicher Grund vorliegen, werden wir unverzüglich, wahrscheinlich noch vor Ort Strafanzeige wegen dem "Dienstleistungs-Betrug" machen.
- Der Auftraggeber und andere Personen dürfen ohne Zustimmung der Agetur keine/n Mitschnitt auf Ton- und Bildträgern, so wie (insbesondere) Videoaufzeichnungen und Fotos vornehmen. Das Recht am Bild, Video etc. verbleibt bei der Agentur. Von der Agentur eingesetzte Akteure treten das Recht am Bild, Video etc. automatisch nach ihrer Auftragsannahme vom Auftrag von der Agentur, an die Agentur ab.
- Bei Photo-Shooting Aufträgen, sind Fotos nur für Fotografen, mit seriösen Absichten. Keine P o r n o g r a p h i e etc! Alle Phoo-Shootings müssen Vergütet werden, kein TFP etc.! Es gelten nur Vereinbarungen aus zuvor mit uns gezeichneten Verträgen.
- Ganz besonders gilt, dann wenn Zeitungs-, bzw. Presse Fotografen anwesend sind: Grundsätzlich müssen besonders auch diese Gage bezahlen. Diese wird dann vor Ort und nur mit der Geschäftsleitung (falls entsprechende Ansprechperson/en nicht vor Ort, Fernmündlich oder gar nicht) ausgehandelt und ist ohne weitere Bedingungen - ebenso sofort, vor der Darbietung, in Bar, keine Schecks, Rechnungszahlung etc. und in Euro (Fremdwährung nur US-Dollar - Schweizer Franken - English Pound) zu bezahlen. Für Unannehmlichkeiten möchten wir uns vorab entschuldigen, wissen allerdings um ihr Verständnis, da Sie wissen, dass Sie bei uns Veranstaltungen / Shows einen Promotion bzw. Showveranstaltungs- / Auftritt und nicht ein (oder mehrere) Fotomodel/s eingekauft haben, die sehr viel teurer vergütet werden. Grundsätzlich aber gilt für einen Reibungslosen Ablauf, der sofortige Ausschluss der Presse etc. ist das Beste für alle beteiligten.
- Webseiten Fotografen, Partycomunity-Fotografen, Party-Magazin-Betreiber etc. haben und bekommen keine Genehmigung. Auch gegen Entgelt wird darauf verzichtet.
- Gema oder ähnliche Gebühren, sowie Darbietungs- und Tanzbewilligung sind Angelegenheit des Auftraggebers. Etwaige vorgeschriebene Versicherungen (Stadtauflagen etc.) trägt der Auftraggeber. Das betriebliche und persönliche Risiko für die Ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Auftraggeber. Bei Schuldhafter Vertragsverletzung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet die Veranstaltung durchzuführen. Die vereinbarte Gage muss dennoch bezahlt werden.
- Ergänzende AGB (Film, Fotos, Auftrittszeiten, Inlandssteuer, Auslandssteuer etc.) Finden Sie nach Ihrer definitiven Buchung, anbei dem dann bindenden Engagement-Vertrag.